In einer zunehmend globalisierten Welt bewegt sich der Mensch des 21. Jahrhunderts auf der Suche nach seinem Recht und dessen Durchsetzung im Dickicht internationaler, nationaler und privater Normen. Er kann nicht mehr wie selbstverständlich darauf vertrauen, dass ihm (national-)staatliche Instanzen in geeigneter Weise bei dieser Suche zur Seite stehen. Darüber, wie er künftig zu seinem Recht gelangt, wird in der politischen und juristischen Praxis seit langem intensiv diskutiert. Konzepte zur außergerichtlichen Streitbeilegung wie Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung sind längst an die Seite der hoheitlichen gerichtlichen Streitentscheidung getreten. In manchen Bereichen scheinen sie diese sogar erfolgreich ablösen zu können. In anderen aber behauptet die hoheitliche Gerichtsbarkeit ihr Monopol.
Indes ist weder die streitige Entscheidung rechtlicher Konflikte noch deren Lösung im Konsens geschichts- oder gar kulturlos. Die europäische und außereuropäische Vergangenheit der sogenannten westlichen Welt verfügt ebenso über eine reichhaltige einschlägige Erfahrung wie die Kulturen der östlichen Hemisphäre. Die Tür zu diesem Wissen aufzuschließen, es systematisch zu durchdringen und in den Dienst der gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Diskurse um Regulierung, Entscheidungssysteme oder, kurz, um Recht und Gerechtigkeit zu stellen, ist Aufgabe rechts-, geistes- und kulturwissenschaftlicher Grundlagenforschung.
Ein besonderes Anliegen dieses im Rahmen der LOEWE-Initiative geförderten Vorhabens lag in der Kommunikation mit der Praxis, die dem Projekt über einen „Expertenrat“ verbunden war.